1. Vertragspartner
Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die
Grundlage und regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden
und der Royal Caribbean
Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida
33132, USA (im folgenden „Royal
Caribbeanú genannt), vertreten durch Royal Caribbean
Cruise Line A/S, entstehenden Vertragsverhältnisses
zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten.
2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen
2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde
Royal Caribbean den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung bedarf der Schriftform
und erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten
Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung
der Namen zu achten. Auch und besonders die
Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die
Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im
Pass oder Personalausweis übereinstimmen.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Eingang der
schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden oder dem
von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in
der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf
Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der
Kunde auch mit Wirkung für alle von ihm
benannten Teilnehmer anerkennt. Für die vertraglichen
Verpflichtungen auch der anderen Teilnehmer steht
der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen ein.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an
das Royal Caribbean für die
Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der
Kunde innerhalb der Bindungsfrist Royal Caribbean
die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch
Zahlung des Reisepreises) erklärt.
2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt
21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre
müssen in Begleitung eines mindestens 21jährigen
Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht
ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18
Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und
Einschiffung vorlegen. Bei Familien, die ihre Kinder
in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten,
müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die
oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren
geeignet.
2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer
Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung
mitteilen.
Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist
bis zur 26. Schwangerschaftswoche ein
Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Royal Caribbean
Frankfurt zu übersenden und auch zum
Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 27.
Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder
während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr
befördert.
Royal Caribbean behält sich
das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die aufgrund
ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach
dem Ermessen der medizinischen Berater von Royal
Caribbean die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen
für eine Kreuzfahrt nicht erfüllen.
Kreuzfahrtanmeldungen von körperbehinderten Kunden,
die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können,
können nur angenommen werden, wenn die Begleitung
durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die
erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande
ist.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Leistungen von Royal Caribbean
bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der
von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffs,
Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den
fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der
Reisebeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei
Widersprüchen ist die Reisebestätigung
maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die
Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig
gekennzeichneten Bordeinrichtungen.
3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder
sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden
zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen
zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der
Kreuzfahrt, außer wenn sie Teil der prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsinhalt
bestätigten
Kreuzfahrtreise sind.
Auch Bedienungsgelder und die medizinische Betreuung
durch den Schiffsarzt bzw. in der Schiffsklinik sind
zusätzlich zu bezahlende Leistungen. Vom
Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Royal Caribbean
lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während
eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 13).
3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche
seitens Royal Caribbean aufgrund der Flugplanung
in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem
vorgegebenen Flugprogramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers von/zum
Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung
eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der
Kreuzfahrt kann von Royal Caribbean
durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden.
4. Reisepreis und Bezahlung
4.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in
Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und
sind nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften ohne
Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten
einzuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei
Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich
anders angegeben.
4.2 Royal Caribbean hat das
Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Maßgabe bei einer
Insolvenzschutzversicherung abgesichert. Der
Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren
Anspruch gegen die Versicherung einräumt, wird ihm mit
der Reisebestätigung im Original ausgehändigt.
4.3 Entsprechend der Verfügbarkeit erhält der Kunde
von seinem Reisebüro oder von Royal Caribbean eine
Option auf die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit
zur Festbuchung gibt. Mit Eingang der
Festbuchung ist eine Anzahlung von 10% des
Reisepreises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen
Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung sowie des
Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 24 Tage vor
dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug
gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten
Reisepapiere. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein
Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.
Sollte die Bezahlung später als 24 Tage vor der
Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf
Kosten des Kunden.
4.4 Bei Buchungen, die weniger als 24 Tage vor
Einschiffungsdatum bei Royal Caribbean eingehen, ist
der
Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um
Zug ein Sicherungsschein und vollständige
qualifizierte Reiseunterlagen ausgehändigt werden.
4.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht
vollständig bezahlt ist, gilt der Vertrag als aufgelöst mit der
Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht
berechtigt ist. Royal Caribbean kann als
Entschädigung die
entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie
nachstehend in Ziffer 7.2 vereinbart. 4.6 Alle bei den
einzelnen Kreuzfahrten angegebenen Preise sind „ab Preiseú vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
4.7 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich
das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu
erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen
unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis
einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat
bezahlt werden.
5. Leistungsänderungen
5.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne
Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach
Vertragsabschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den
Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil,
sofern letzterer Teil zur prospektmäßig
beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten
Reiseleistung gehört.
5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
nicht von Royal Caribbean wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Royal Caribbean wird den Kunden
unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die
geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich
vertraglich geschuldeten
Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen
Änderung
einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom
Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr
zurückzutreten oder von Royal Caribbean
im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen.
5.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten
und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus
Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet
allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein
Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der
Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines
Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans
durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der
Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw.
Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen
oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher
Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten. 5.4 Royal
Caribbean behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Prospektangaben
vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
5.5 Etwaige Abweichungen von unseren
Reisebedingungen/Gruppenbedingungen in den
Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z.B.
Fluggesellschaften oder Hotels) betreffend die
Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung,
Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben,
soweit diese Abweichungen restriktiver oder
weitergehender für den Kunden sind als die entsprechende
Regelung in unseren
Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen.
Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die
entsprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer
Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und
somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.
6. Preisänderungen
6.1 Royal Caribbean behält
sich vor, die ausgeschriebenen und bei Buchung bestätigten Preise im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich
die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt,
sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim
Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %
ist der Kunde berechtigt, ohne Rücktrittsgebühr vom
Vertrag zurückzutreten oder von Royal Caribbean nach Treu und Glauben die Teilnahme an einer
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Royal Caribbean in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat die vorstehend genannten Rechte
unverzüglich nach der Mitteilung von Royal Caribbean über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend
zu
machen.
6.2 Im Falle einer nachträglichen Preiserhöhung wird
Royal Caribbean den Kunden unverzüglich, spätestens
jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis
setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt, oder
wenn der Kunde den ihm in Rechnung gestellten
Kreuzfahrtpreis bereits voll bezahlt hat, sind nicht zulässig.
7. Vertragsrücktritt/Stornogebühr/Umbuchung
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Einschiffungsdatum
von der Kreuzfahrt zurücktreten. Der Rücktritt gegenüber
Royal Caribbean bedarf der
Schriftform. Anstelle des Rücktritts kann der Kunde auch eine Ersatzperson
benennen, die den Reiseerfordernissen genügt und
anstelle des ursprünglichen Kunden in sämtliche Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der
ursprüngliche Kunde sowie die Ersatzperson haften für den
Kreuzfahrtpreis gesamtschuldnerisch.
7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden oder des
Nichtantritts der Kreuzfahrt steht Royal Caribbean
als
Ersatz für die getroffenen Kreuzfahrtvorkehrungen und
für ihre Aufwendungen, unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich
möglicher anderweitigen Verwendung der Reiseleistung,
folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person –
zu:
§ Rücktritt bis zum 60. Tag vor Einschiffungsdatum 5 %
des Reisepreises
§ Rücktritt zwischen dem 59. und 25. Tag vor
Einschiffungsdatum 25 % des
Reisepreises
§ Rücktritt zwischen dem 24. und 15. Tag vor
Einschiffungsdatum 50 % des
Reisepreises
§ Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor
Einschiffungsdatum 75 % des
Reisepreises
§ Rücktritt ab dem 7. Tag vor Einschiffungsdatum sowie
Nichtantritt der Reise
100 % des Reisepreises
Diese Regelung gilt auch und besonders bei Stornierung
durch eine oder mehrere Personen aus einer
Mehrbettkabine sowie auch im Falle einer teilweisen
Stornierung eines abtrennbaren Leistungsteils (Flug,
Hotel) aus einem gebuchten Reisepaket.
Weist der Kunde nach, dass Royal Caribbean
tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend geltend
gemachten Stornopauschalen entstanden sind, hat er nur
die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber
Royal Caribbean
auszugleichen.
Sollten von der Stornierung auch Flüge betroffen sein,
so gelten bis 60 Tage vor Reiseantritt zusätzlich die
Storno- und Ticketgebühren der jeweiligen
Fluggesellschaften.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im
Reisepreis eingeschlossen. Ein entsprechender Abschluss
wird empfohlen.
7.3 Umbuchung: Als Umbuchung gilt nur eine auf Wunsch
des Kunden erfolgende Änderung der
Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins (Schiff),
des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der
Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie,
Änderung der Anreise etc.). Für die Umbuchung erhebt
Royal Caribbean ein
Bearbeitungsentgelt von € 20,– pro Kabine, wenn der entsprechende Wunsch des
Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungen
nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den
vorstehenden Stornobedingungen und mit gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Durch Umbuchung vom
Kunden veranlasste nachweisliche Gebühren
von Leistungsträgern oder von sonstigen Dritten werden
dem Kunden weiterbelastet. Wird eine Kabine, die
bereits umgebucht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt
storniert, so kommt die jeweils höhere
Stornopauschale zur Anwendung.
7.4 Namensänderung: Änderungen des Namens ab dem 30.
Kalendertag vor der Abreise werden wie folgt
berechnet:
€ 60,– pro Name bei Buchungen ohne Flug (Cruise Only)
€ 130,– pro Name bei Buchungen mit Flug. Dies enthält
bereits die Bearbeitungsgebühren der Airline. Als
Namensänderungen gelten komplette Änderungen des Vor-
oder Zunamens, auch Änderungen wie Friedrich
statt Fritz, Wilhelm statt Willy. Namensänderungen
können zu den vorbezeichneten Bedingungen
vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht
ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen
gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und
Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, wird die Kabine
ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen
Fällen nicht berechnet.
7.5 Für sonstige Änderungen nach Ausstellung der
Schiffstickets, welche eine weitere Ticketausstellung
erforderlich machen, oder bei Verlust des
Schiffstickets und folgender Neuausstellung, wird eine Gebühr von €
50,– pro Kabine fällig und zahlbar. Bei Änderung oder
Verlust eines Flugtickets werden außerdem die
nachweislichen Gebühren der Airline berechnet.
7.6 Flugtickets werden üblicherweise 30 Tage vor der
Abfahrt ausgestellt, diese Frist kann jedoch je nach
Fluggesellschaft variieren. Zur Vermeidung der o.g Gebühren bitten wir alle Kunden, bis 30 Tage vor der
Abfahrt die korrekten Namen zu übersenden
(Passdatenformular).
Gebührenübersicht
ohne Flug mit Flug
Umbuchungsgebühren
bis 60 Tage vor der Abfahrt € 20,- pro Kabine € 20,-
pro Kabine
ab 59. Tag vor der Abfahrt Storno/
Neubuchung
Storno/
Neubuchung
Namensänderung
ab 30 Tage vor der Abfahrt € 60,- pro Person € 130,-
pro Person
Ticketgebühr bei erneuter Ausstellung € 50,- pro Kabine € 50,- pro Kabine
zzgl. Airlinegebühr (bei
Änderung oder Verlust)
8. Vertragskündigung durch Royal Caribbean
8.1 Royal Caribbean kann den
Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung
der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Royal Caribbean nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt
insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden.
Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der „Guest Vacation
Policyú (z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit,
beleidigendes Verhalten). Über die „Guest Vacation
Policyú wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert.
Die „Guest Vacation Policyú ist auch vorab unter
www.royalcaribbean.de erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der
Reisebedingungen.
8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines
Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der
medizinischen Berater der Royal Caribbean
eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist
oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte
darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des
Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum
Verlassen des Schiffs aufgefordert werden.
8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und
Ziffer 8.2 von Royal Caribbean verweigert, so behält
diese
den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den
Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge. Für eventuell
entstehende Mehrkosten des Kunden steht Royal Caribbean nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde
Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen
Heimatort selbst.
9. Höhere Gewalt
9.1 Wird die Kreuzfahrt infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt (z. B. durch Krieg,
innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.), so können sowohl
Royal Caribbean als auch der
Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann Royal Caribbean
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die
Kündigung nach Antritt der Reise, ist Royal Caribbean
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur
Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu
tragen.
10. Gewährleistung
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist
der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die
Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption
über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige
empfohlen.
10.2 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der
Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, an Royal Caribbean oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige
zu richten. Ist
Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so ist
die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung
vorzunehmen. Bei anderem äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald
es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die
Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, muss die Meldung
spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung,
der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen,
zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können.
10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Kreuzfahrt kann der Kunde eine entsprechende
Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen
(Minderung). Eine Minderung des Kreuzfahrtpreises ist
ausgeschlossen, wenn und soweit es der Kunde
schuldhaft unterlässt, Royal Caribbean einen Mangel
anzuzeigen.
10.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet Royal Caribbean innerhalb
einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung
– kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, Royal Caribbean
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Royal Caribbean oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn
die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.5 Beruht
der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Royal
Caribbean zu vertreten hat, so kann der Kunde
unbeschadet der Minderung oder Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung von Royal Caribbean für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie
auch die
Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher
Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden von Royal Caribbean weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird
oder soweit Royal Caribbean
für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese
Regelung findet auch auf die Mitarbeiter und Subunternehmer der
Royal Caribbean Anwendung.
11.2 Für alle gegen Royal Caribbean
gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
Royal Caribbean bei Sachschäden bis EUR 4.100,–.
Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunden und Reise. Gegebenenfalls
darüber hinaus gehende Ansprüche gemäß dem Montrealer
Übereinkommen betreffend das Reisegepäck
bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Die
vorstehende Regelung findet auch auf die Mitarbeiter
und Subunternehmer der Royal Caribbean
Anwendung.
11.3 Royal Caribbean haftet
nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen von Royal Caribbean
lediglich vermittelt werden. Fremdleistungen sind alle Leistungen von
Drittanbietern (vgl. z. B. oben Ziffer 3.2), sofern
diese nicht im Prospekt bzw. in der Reisebeschreibung als
Reiseleistung der Royal Caribbean
ersichtlich sind. Ist die Beförderung für An- und Abreise zur/von der
Kreuzfahrt
nicht Bestandteil der Reiseleistung der Royal Caribbean, haftet nicht Royal Caribbean
für die Erbringung der
Beförderungsleistung, sondern das befördernde
Unternehmen nach seinen Beförderungsbedingungen.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Royal Caribbean ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger der Royal Caribbean
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5 Kommt der Royal Caribbean
die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich ihre
Haftung
nach dem Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit den
internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara oder dem Montrealer Übereinkommen. Diese
Bestimmungen beschränken in der Regel die Haftung
des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Eine
Haftung der Royal Caribbean
kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn der Flug Teil der
prospektmäßig beschriebenen Kreuzfahrt ist.
11.6 Kommt der Royal Caribbean
im Hinblick auf die Schiffspassage die Stellung eines vertraglichen Reeders zu,
so regelt sich ihre Haftung bei
Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach dem 2.
Seerechtsänderungsgesetz gemäß Anlage zu § 664 des Handelsgesetzbuches und
dessen
Haftungsbeschränkungen. Danach ist die Haftung der
Royal Caribbean bei Personenschäden in jedem Fall auf
einen Betrag von € 163.614,– je Kunde und Kreuzfahrt
und bei Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck in
jedem Fall auf einen Betrag von € 3.068,– je Kunde und
Kreuzfahrt beschränkt.
11.7 Royal Caribbean haftet
nicht für die vom Kunden eingebrachten Wertgegenstände, es sei denn, der Kunde
deponiert diese in den kostenlos bereitgestellten
Safes an Bord. In diesem Fall haftet Royal Caribbean
beschränkt bis zu einem Höchstbetrag von € 3.068,– je
Kunde und Kreuzfahrt.
11.8 Royal Caribbean haftet
nicht für Kosten, die dem Kunden durch verspätetes Eintreffen am Schiff
entstehen.
Dies gilt für die Abfahrtshäfen ebenso wie für die
unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener
Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In
keinem Fall ist der Kapitän eines Schiffes verpflichtet, auf
eventuell verspätete Kunden zu warten.
12. Ausschlussfrist und Verjährung
12.1 Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag und den von Royal Caribbean
erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem
Rechtsgrund (mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen
aus unerlaubter Handlung) sind vom Kunden
ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Royal Caribbean geltend zu machen. Es wird hierfür die
Schriftform
empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur
geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem
Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von
vorvertraglichen oder Nebenpflichten verjähren ein
Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Schweben
zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der eine oder der andere Teil der Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei
Jahren nach Reiseende.
13. Landausflüge
13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff
angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von
ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden.
Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffer
3.2. Royal Caribbean
vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von
Landausflügen
mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu
Landausflügen werden von Royal Caribbean an Bord des
jeweiligen Kreuzfahrtschiffs für die ortsansässigen
Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens
11 Tage vor Reisebeginn unter www.royalcaribbean.com.
Royal Caribbean übernimmt keine Haftung für
Personen- oder Sachschäden, die der Kunde während
eines Landausflugs erleidet.
14. Einschiffung und Gepäck
14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im
Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt, im allgemeinen
um 13.00 Uhr des
Einschiffungstages. Kunden müssen bis spätestens zwei
Stunden vor der im Kreuzfahrtticket genannten
Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord
sein, andernfalls gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten.
14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis
zu 90 kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die
diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften.
15. Anschlussprogramme
15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Royal Caribbean dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt
ausgewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten.
Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Royal Caribbean.
16. Pass/Visa/Impfung
16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf
der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit
nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate
betragen muss. Royal Caribbean ist im Falle des
Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern,
wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des
Reisepreises gemäß der Stornoregelung in obiger Ziffer
7.2 hat.
16.2 Royal Caribbean
informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-,
Visa- und
Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen
Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für
deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine
besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden
begründete persönliche Verhältnisse (z.B.
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im
Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht
berücksichtigt werden, soweit sie Royal Caribbean
nicht
ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind.
Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern
eingetragen werden können oder – für manche Länder –
einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das
Reisebüro oder Royal Caribbean
Auskunft.
16.3 Royal Caribbean wird
den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden
Vorschriften informieren.
16.4 Soweit Royal Caribbean
ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist
der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden
Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich
Royal Caribbean ausdrücklich
zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen,
wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation von Royal Caribbean
bedingt sind. Wenn Royal Caribbean im Einzelfall die
Beschaffung
übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher
Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu
vertreten hat.
16.5 Für die Einreise in die USA benötigen deutsche
Staatsbürger seit dem 01.Oktober 2003 einen roten
Reisepass (EU-Pass). Dies gilt auch für Kinder jeden
Alters. Grüne Reisepässe und Kinderausweise werden von
den US-Behörden nicht mehr akzeptiert.
Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den
US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten
aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten
werden mittels Formular abgefordert, können jedoch
auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung
der Passdaten, bzw. fehlerhafte Passdaten, können zum
Ausschluss von der Kreuzfahrt führen.
Sofern auch andere Leistungsträger (besonders
Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreisebehörden
vorlegen müssen, ist Royal Caribbean
verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der
gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an
andere Parteien, insbesondere zu kommerziellen
Zwecken, erfolgt nicht.
16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses
Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten
keine Impfungen erforderlich. Royal Caribbean wird den Kunden über etwa nachträglich
eintretende
Impfungserfordernisse informieren.
17. Allgemeines
17.1 Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrags
bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich der
vorliegenden Reisebedingungen (oder von Teilen hiervon)
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags
oder dieser Reisebedingungen zur Folge.
17.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
Royal Caribbean aus oder im Zusammenhang mit dem
Reisevertrag unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen Royal Caribbean und Kaufleuten sowie zwischen Royal
Caribbean und Kunden, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz
oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung
verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, ist Frankfurt am Main.
17.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden
vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen
veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte
entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und
Rechenfehler wird nicht gehaftet.
Royal Caribbean
International, Royal Caribbean, Crown
& Anchor, Adventure
Ocean, Jewel of the Seas,
Serenade of the Seas, Mariner of the Seas, Brilliance of the Seas, Radiance
of the Seas, Explorer of the Seas,
Voyager of the Seas, Vision of the Seas, Navigator of the Seas, Rhapsody of
the Seas, Grandeur of the Seas,
Enchantment of the Seas, Legend of the Seas, Sovereign of the Seas,
Splendour of the Seas, Monarch of the
Seas, Majesty of the Seas, Adventure of the Seas, Empress of the Seas,
CocoCay, Labadee, GolfAhoy!,
SuperCharge, Sea Pass, Viking Crown Lounge, ShipShape, Royal Caribbean
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