1. Vertragspartner

Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage und regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden

und der Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida 33132, USA (im folgenden „Royal

Caribbeanú genannt), vertreten durch Royal Caribbean Cruise Line A/S, entstehenden Vertragsverhältnisses

zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten.

2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen

2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde Royal Caribbean den Abschluss des Reisevertrages

verbindlich an. Die Anmeldung bedarf der Schriftform und erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten

Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die

Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im

Pass oder Personalausweis übereinstimmen.

2.2 Der Reisevertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden oder dem

von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf

Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde auch mit Wirkung für alle von ihm

benannten Teilnehmer anerkennt. Für die vertraglichen Verpflichtungen auch der anderen Teilnehmer steht

der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an

das Royal Caribbean für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der

Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Royal Caribbean

die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Zahlung des Reisepreises) erklärt.

2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre

müssen in Begleitung eines mindestens 21jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht

ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und

Einschiffung vorlegen. Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten,

müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren

geeignet.

2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen.

Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 26. Schwangerschaftswoche ein

Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Royal Caribbean Frankfurt zu übersenden und auch zum

Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 27. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder

während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr befördert.

Royal Caribbean behält sich das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die aufgrund

ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von Royal

Caribbean die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Kreuzfahrt nicht erfüllen.

Kreuzfahrtanmeldungen von körperbehinderten Kunden, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können,

können nur angenommen werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die

erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Leistungen von Royal Caribbean bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der

von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffs, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den

fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der Reisebeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf

Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung

maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig

gekennzeichneten Bordeinrichtungen.

3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden

zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der

Kreuzfahrt, außer wenn sie Teil der prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsinhalt bestätigten

Kreuzfahrtreise sind.

Auch Bedienungsgelder und die medizinische Betreuung durch den Schiffsarzt bzw. in der Schiffsklinik sind

zusätzlich zu bezahlende Leistungen. Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Royal Caribbean

lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 13).

3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche seitens Royal Caribbean aufgrund der Flugplanung

in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem

vorgegebenen Flugprogramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers von/zum

 

 

Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der

Kreuzfahrt kann von Royal Caribbean durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden.

4. Reisepreis und Bezahlung

4.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und

sind nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten

einzuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich

anders angegeben.

4.2 Royal Caribbean hat das Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Maßgabe bei einer

Insolvenzschutzversicherung abgesichert. Der Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren

Anspruch gegen die Versicherung einräumt, wird ihm mit der Reisebestätigung im Original ausgehändigt.

4.3 Entsprechend der Verfügbarkeit erhält der Kunde von seinem Reisebüro oder von Royal Caribbean eine

Option auf die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit zur Festbuchung gibt. Mit Eingang der

Festbuchung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen

Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung sowie des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 24 Tage vor

dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten

Reisepapiere. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.

Sollte die Bezahlung später als 24 Tage vor der Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf

Kosten des Kunden.

4.4 Bei Buchungen, die weniger als 24 Tage vor Einschiffungsdatum bei Royal Caribbean eingehen, ist der

Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige

qualifizierte Reiseunterlagen ausgehändigt werden.

4.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, gilt der Vertrag als aufgelöst mit der

Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Royal Caribbean kann als Entschädigung die

entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend in Ziffer 7.2 vereinbart. 4.6 Alle bei den

einzelnen Kreuzfahrten angegebenen Preise sind „ab Preiseú vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

4.7 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu

erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis

einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden.

5. Leistungsänderungen

5.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach

Vertragsabschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil,

sofern letzterer Teil zur prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten

Reiseleistung gehört.

5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen,

die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Royal Caribbean wider Treu und Glauben

herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und

den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Royal Caribbean wird den Kunden

unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich

vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung

einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr

zurückzutreten oder von Royal Caribbean im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer

gleichwertigen anderen Reise zu verlangen.

5.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z. B. aus

Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein

Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines

Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der

Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen

oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten. 5.4 Royal

Caribbean behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben

vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

5.5 Etwaige Abweichungen von unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen in den

Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften oder Hotels) betreffend die

Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben,

soweit diese Abweichungen restriktiver oder weitergehender für den Kunden sind als die entsprechende

Regelung in unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen.

 

Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die entsprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer

Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.

6. Preisänderungen

6.1 Royal Caribbean behält sich vor, die ausgeschriebenen und bei Buchung bestätigten Preise im Falle der

Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder

Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt,

sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als

4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Rücktrittsgebühr vom

Vertrag zurückzutreten oder von Royal Caribbean nach Treu und Glauben die Teilnahme an einer

gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Royal Caribbean in der Lage ist, eine solche Reise ohne

Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die vorstehend genannten Rechte

unverzüglich nach der Mitteilung von Royal Caribbean über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu

machen.

6.2 Im Falle einer nachträglichen Preiserhöhung wird Royal Caribbean den Kunden unverzüglich, spätestens

jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt, oder

wenn der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Kreuzfahrtpreis bereits voll bezahlt hat, sind nicht zulässig.

7. Vertragsrücktritt/Stornogebühr/Umbuchung

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Einschiffungsdatum von der Kreuzfahrt zurücktreten. Der Rücktritt gegenüber

Royal Caribbean bedarf der Schriftform. Anstelle des Rücktritts kann der Kunde auch eine Ersatzperson

benennen, die den Reiseerfordernissen genügt und anstelle des ursprünglichen Kunden in sämtliche Rechte

und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der ursprüngliche Kunde sowie die Ersatzperson haften für den

Kreuzfahrtpreis gesamtschuldnerisch.

7.2 In jedem Fall des Rücktritts des Kunden oder des Nichtantritts der Kreuzfahrt steht Royal Caribbean als

Ersatz für die getroffenen Kreuzfahrtvorkehrungen und für ihre Aufwendungen, unter Berücksichtigung

gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitigen Verwendung der Reiseleistung,

folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person – zu:

§ Rücktritt bis zum 60. Tag vor Einschiffungsdatum 5 % des Reisepreises

§ Rücktritt zwischen dem 59. und 25. Tag vor Einschiffungsdatum 25 % des

Reisepreises

§ Rücktritt zwischen dem 24. und 15. Tag vor Einschiffungsdatum 50 % des

Reisepreises

§ Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Einschiffungsdatum 75 % des

Reisepreises

§ Rücktritt ab dem 7. Tag vor Einschiffungsdatum sowie Nichtantritt der Reise

100 % des Reisepreises

Diese Regelung gilt auch und besonders bei Stornierung durch eine oder mehrere Personen aus einer

Mehrbettkabine sowie auch im Falle einer teilweisen Stornierung eines abtrennbaren Leistungsteils (Flug,

Hotel) aus einem gebuchten Reisepaket.

Weist der Kunde nach, dass Royal Caribbean tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend geltend

gemachten Stornopauschalen entstanden sind, hat er nur die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber

Royal Caribbean auszugleichen.

Sollten von der Stornierung auch Flüge betroffen sein, so gelten bis 60 Tage vor Reiseantritt zusätzlich die

Storno- und Ticketgebühren der jeweiligen Fluggesellschaften.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Ein entsprechender Abschluss

wird empfohlen.

7.3 Umbuchung: Als Umbuchung gilt nur eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Änderung der

Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins (Schiff), des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der

Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Anreise etc.). Für die Umbuchung erhebt

Royal Caribbean ein Bearbeitungsentgelt von € 20,– pro Kabine, wenn der entsprechende Wunsch des

Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungen

nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Stornobedingungen und mit gleichzeitiger

Neuanmeldung durchgeführt werden. Durch Umbuchung vom Kunden veranlasste nachweisliche Gebühren

von Leistungsträgern oder von sonstigen Dritten werden dem Kunden weiterbelastet. Wird eine Kabine, die

bereits umgebucht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt storniert, so kommt die jeweils höhere

 

Stornopauschale zur Anwendung.

7.4 Namensänderung: Änderungen des Namens ab dem 30. Kalendertag vor der Abreise werden wie folgt

berechnet:

€ 60,– pro Name bei Buchungen ohne Flug (Cruise Only)

€ 130,– pro Name bei Buchungen mit Flug. Dies enthält bereits die Bearbeitungsgebühren der Airline. Als

Namensänderungen gelten komplette Änderungen des Vor- oder Zunamens, auch Änderungen wie Friedrich

statt Fritz, Wilhelm statt Willy. Namensänderungen können zu den vorbezeichneten Bedingungen

vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen

gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, wird die Kabine

ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.

7.5 Für sonstige Änderungen nach Ausstellung der Schiffstickets, welche eine weitere Ticketausstellung

erforderlich machen, oder bei Verlust des Schiffstickets und folgender Neuausstellung, wird eine Gebühr von €

50,– pro Kabine fällig und zahlbar. Bei Änderung oder Verlust eines Flugtickets werden außerdem die

nachweislichen Gebühren der Airline berechnet.

7.6 Flugtickets werden üblicherweise 30 Tage vor der Abfahrt ausgestellt, diese Frist kann jedoch je nach

Fluggesellschaft variieren. Zur Vermeidung der o.g Gebühren bitten wir alle Kunden, bis 30 Tage vor der

Abfahrt die korrekten Namen zu übersenden (Passdatenformular).

Gebührenübersicht

ohne Flug mit Flug

Umbuchungsgebühren

bis 60 Tage vor der Abfahrt € 20,- pro Kabine € 20,- pro Kabine

ab 59. Tag vor der Abfahrt Storno/

Neubuchung

Storno/

Neubuchung

Namensänderung

ab 30 Tage vor der Abfahrt € 60,- pro Person € 130,- pro Person

Ticketgebühr bei erneuter Ausstellung € 50,- pro Kabine € 50,- pro Kabine

zzgl. Airlinegebühr (bei Änderung oder Verlust)

8. Vertragskündigung durch Royal Caribbean

8.1 Royal Caribbean kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung

der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Royal Caribbean nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in

solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt

insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der „Guest Vacation

Policyú (z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die „Guest Vacation

Policyú wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die „Guest Vacation Policyú ist auch vorab unter

www.royalcaribbean.de erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.

8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der

medizinischen Berater der Royal Caribbean eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist

oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des

Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum Verlassen des Schiffs aufgefordert werden.

8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 von Royal Caribbean verweigert, so behält diese

den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen

Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen

Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Für eventuell

entstehende Mehrkosten des Kunden steht Royal Caribbean nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde

Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.

9. Höhere Gewalt

9.1 Wird die Kreuzfahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,

gefährdet oder beeinträchtigt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.), so können sowohl

Royal Caribbean als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann Royal Caribbean

für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine

angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Royal Caribbean

verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung

umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur

Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

 

10. Gewährleistung

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich

anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung einer schriftlichen Bestätigung der Bordrezeption

über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige empfohlen.

10.2 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, an Royal Caribbean oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist

Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so ist die Anzeige vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung

vorzunehmen. Bei anderem äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald

es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, muss die Meldung

spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen,

zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können.

10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Kreuzfahrt kann der Kunde eine entsprechende

Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Eine Minderung des Kreuzfahrtpreises ist

ausgeschlossen, wenn und soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, Royal Caribbean einen Mangel

anzuzeigen.

10.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Royal Caribbean innerhalb einer

angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den

Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung

– kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Royal Caribbean

erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,

wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Royal Caribbean oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die

sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 10.5 Beruht

der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Royal Caribbean zu vertreten hat, so kann der Kunde

unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Die vertragliche Haftung von Royal Caribbean für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie auch die

Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis

beschränkt, soweit ein Schaden von Royal Caribbean weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird

oder soweit Royal Caribbean für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens

eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Regelung findet auch auf die Mitarbeiter und Subunternehmer der

Royal Caribbean Anwendung.

11.2 Für alle gegen Royal Caribbean gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht

auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Royal Caribbean bei Sachschäden bis EUR 4.100,–.

Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen

Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Gegebenenfalls

darüber hinaus gehende Ansprüche gemäß dem Montrealer Übereinkommen betreffend das Reisegepäck

bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorstehende Regelung findet auch auf die Mitarbeiter

und Subunternehmer der Royal Caribbean Anwendung.

11.3 Royal Caribbean haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als

Fremdleistungen von Royal Caribbean lediglich vermittelt werden. Fremdleistungen sind alle Leistungen von

Drittanbietern (vgl. z. B. oben Ziffer 3.2), sofern diese nicht im Prospekt bzw. in der Reisebeschreibung als

Reiseleistung der Royal Caribbean ersichtlich sind. Ist die Beförderung für An- und Abreise zur/von der Kreuzfahrt

nicht Bestandteil der Reiseleistung der Royal Caribbean, haftet nicht Royal Caribbean für die Erbringung der

Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen nach seinen Beförderungsbedingungen.

11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Royal Caribbean ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als

aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von

einem Leistungsträger der Royal Caribbean zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf

Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen

geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.5 Kommt der Royal Caribbean die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich ihre Haftung

nach dem Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag,

Guadalajara oder dem Montrealer Übereinkommen. Diese Bestimmungen beschränken in der Regel die Haftung

des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Eine

Haftung der Royal Caribbean kommt in diesem Zusammenhang nur in Betracht, wenn der Flug Teil der

prospektmäßig beschriebenen Kreuzfahrt ist.

11.6 Kommt der Royal Caribbean im Hinblick auf die Schiffspassage die Stellung eines vertraglichen Reeders zu,

so regelt sich ihre Haftung bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach dem 2.

Seerechtsänderungsgesetz gemäß Anlage zu § 664 des Handelsgesetzbuches und dessen

Haftungsbeschränkungen. Danach ist die Haftung der Royal Caribbean bei Personenschäden in jedem Fall auf

einen Betrag von € 163.614,– je Kunde und Kreuzfahrt und bei Verlust oder Beschädigung von Kabinengepäck in

jedem Fall auf einen Betrag von € 3.068,– je Kunde und Kreuzfahrt beschränkt.

11.7 Royal Caribbean haftet nicht für die vom Kunden eingebrachten Wertgegenstände, es sei denn, der Kunde

deponiert diese in den kostenlos bereitgestellten Safes an Bord. In diesem Fall haftet Royal Caribbean

beschränkt bis zu einem Höchstbetrag von € 3.068,– je Kunde und Kreuzfahrt.

11.8 Royal Caribbean haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen.

Dies gilt für die Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener

 

Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In keinem Fall ist der Kapitän eines Schiffes verpflichtet, auf

eventuell verspätete Kunden zu warten.

12. Ausschlussfrist und Verjährung

12.1 Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den von Royal Caribbean

erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund (mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen

aus unerlaubter Handlung) sind vom Kunden ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich

vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Royal Caribbean geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform

empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne

Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.

12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von

vorvertraglichen oder Nebenpflichten verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Schweben

zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch

begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil der Fortsetzung der

Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Reiseende.

13. Landausflüge

13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von

ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffer

3.2. Royal Caribbean vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen

mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Royal Caribbean an Bord des

jeweiligen Kreuzfahrtschiffs für die ortsansässigen Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens

11 Tage vor Reisebeginn unter www.royalcaribbean.com. Royal Caribbean übernimmt keine Haftung für

Personen- oder Sachschäden, die der Kunde während eines Landausflugs erleidet.

14. Einschiffung und Gepäck

14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt, im allgemeinen um 13.00 Uhr des

Einschiffungstages. Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im Kreuzfahrtticket genannten

Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord sein, andernfalls gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten.

14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis zu 90 kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die

diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften.

15. Anschlussprogramme

15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Royal Caribbean dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt

ausgewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Royal Caribbean.

16. Pass/Visa/Impfung

16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit

nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Royal Caribbean ist im Falle des

Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des

Reisepreises gemäß der Stornoregelung in obiger Ziffer 7.2 hat.

16.2 Royal Caribbean informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und

Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für

deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden

begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im

Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Royal Caribbean nicht

ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind. Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern

eingetragen werden können oder – für manche Länder – einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das

Reisebüro oder Royal Caribbean Auskunft.

16.3 Royal Caribbean wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden

Vorschriften informieren.

16.4 Soweit Royal Caribbean ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist

der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich

Royal Caribbean ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle

Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften

erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder

Nichtinformation von Royal Caribbean bedingt sind. Wenn Royal Caribbean im Einzelfall die Beschaffung

übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher

Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.

16.5 Für die Einreise in die USA benötigen deutsche Staatsbürger seit dem 01.Oktober 2003 einen roten

Reisepass (EU-Pass). Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Grüne Reisepässe und Kinderausweise werden von

den US-Behörden nicht mehr akzeptiert.

Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten

 

aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können jedoch

auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten, bzw. fehlerhafte Passdaten, können zum

Ausschluss von der Kreuzfahrt führen.

Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreisebehörden

vorlegen müssen, ist Royal Caribbean verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der

gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, insbesondere zu kommerziellen

Zwecken, erfolgt nicht.

16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten

keine Impfungen erforderlich. Royal Caribbean wird den Kunden über etwa nachträglich eintretende

Impfungserfordernisse informieren.

17. Allgemeines

17.1 Änderungen oder Ergänzungen des Reisevertrags bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner

Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich der vorliegenden Reisebedingungen (oder von Teilen hiervon)

hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen zur Folge.

17.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Royal Caribbean aus oder im Zusammenhang mit dem

Reisevertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder

im Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen Royal Caribbean und Kaufleuten sowie zwischen Royal

Caribbean und Kunden, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus

dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Frankfurt am Main.

17.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen

veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und

Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Royal Caribbean International, Royal Caribbean, Crown & Anchor, Adventure Ocean, Jewel of the Seas,

Serenade of the Seas, Mariner of the Seas, Brilliance of the Seas, Radiance of the Seas, Explorer of the Seas,

Voyager of the Seas, Vision of the Seas, Navigator of the Seas, Rhapsody of the Seas, Grandeur of the Seas,

Enchantment of the Seas, Legend of the Seas, Sovereign of the Seas, Splendour of the Seas, Monarch of the

Seas, Majesty of the Seas, Adventure of the Seas, Empress of the Seas, CocoCay, Labadee, GolfAhoy!,

SuperCharge, Sea Pass, Viking Crown Lounge, ShipShape, Royal Caribbean Cruises sind eingetragene

Warenzeichen von Royal Caribbean Cruises Ltd.

© 2006, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten.

Änderungen vorbehalten.

 



REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN gültig für alle Buchungen ab 01.01.2010

Royal Caribbean International 2010 - 2011

Präambel Wir möchten Sie gemäß der BGB-InfVO davon in Kenntnis setzen, dass in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen folgende rechtliche Regelungen und Informationen enthalten sind:
- Über Ihre Obliegenheit, einen Mangel anzuzeigen (Ziffer 10.)
- Über Ihre Verpflichtung, Ansprüche uns gegenüber innerhalb bestimmter Fristen geltend zu machen (Ziffer 11.)
- Die Verjährungsfristen (Ziffer 12.)
- Voraussetzungen von Preiserhöhungen und deren Bestimmungsfaktoren (Ziffer 6.)
- Über die Voraussetzungen einer Kündigung des Reisevertrages wegen Schlechtleistung (Ziffer 10.)
Die entsprechenden Reise- und Zahlungsbedingungen haben Sie im Rahmen der Reisebuchung ausdrücklich anerkannt. Der volle Text kann im Übrigen über unsere Internetseite www.royalcaribbean.de bzw. www.royalcaribbean.ch abgerufen werden.

Allgemeines
2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21- jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heiratsurkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen, damit Royal Caribbean gewährleisten kann, dass die Reise ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (siehe auch Punkt 9.2).
2.6 Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Royal Caribbean Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen.

3. Prospektangaben
Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Royal Caribbean bindend. Royal Caribbean kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
- Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten durch einen Zuschlag auf den Reisepreis jedes Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstrecken-Flügen, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes,
- Wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf bzw. Übertragung zusätzlicher Kontingente aus anderen Ländern nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

8. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung und Ersatzreisender
8.1 Rücktritt durch den Reisegast
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Royal Caribbean. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann Royal Caribbean Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat Royal Caribbean gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche, mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Dem Kunden bleibt vorbehalten, Royal Caribbean gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die Royal Caribbean für ihre Reise fordern muss - jeweils pro Person:
- Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 29. und 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
- Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. Royal Caribbean wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte, sowie evtl. ersparte Aufwendungen, anrechnen lassen. Bei der Neubuchung einer Kabine zur Einzelbelegung beträgt der Zuschlag, den Royal Caribbean berechnet, 100% des Kabinenpreises.
8.2 Namensänderung/Ersatzreisende
Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss Royal Caribbean Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten seitens Drittanbietern (Flug, Hotel). Für den Mehraufwand im Hause von Royal Caribbean entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,- EUR bzw. 93,- CHF je Reisendem. Als Namensänderung gilt jede Veränderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens. Die Angabe einer Ersatzperson oder einer Namensänderung ist nur möglich, solange das Schiff nicht für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise ersatzlos storniert werden. Sollte dies der Fall gewesen sein, werden keine Rücktrittskosten in Rechnung gestellt.
8.3 Umbuchung
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden trotzdem eine Umbuchung vorgenommen, so wird Royal Caribbean dem Kunden die entstehenden Mehrkosten berechnen. Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. Für den Mehraufwand seitens Royal Caribbean entsteht zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR bzw. 31,- CHF pro Person, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist. Änderungen ab dem 60. Tag vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die obigen Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 8.1).

10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1 Royal Caribbean haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.
10.2 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von Royal Caribbean für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB),
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Royal Caribbean herbeigeführt wird oder
b) soweit Royal Caribbean für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung Royal Caribbeans für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
Soweit dem Kunden aufgrund zwingender internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften darüber hinaus gehende Ansprüche zustehen sollten, bleiben diese von der Beschränkung unberührt (z. B. Montrealer Übereinkommen, 2. Seerechtsänderungsgesetz).
10.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von Royal Caribbean ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist (z. B. Montrealer Übereinkommen, 2. Seerechtsänderungsgesetz).
10.4 Haftung für Fremdleistungen
Royal Caribbean haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.
10.5 Royal Caribbean haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern Royal Caribbean die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.

17. Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Royal Caribbean empfiehlt dringend, eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.